Je skrupelloser eine Tat ist, desto grösser ist die Verwerflichkeit des Handelns. Der Beschuldigte ging entschlossen vor, er plante die Tötung und versuchte seinen Tötungsvorsatz konsequent umzusetzen. Er verleitete das arglose Opfer unter einem Vorwand und durch Beizug einer Vertrauensperson zu einem Treffen in ihrer eigenen Wohnung, um die Tat zu verüben. Bei der Tat nahm der Beschuldigte nach einem kurzen Gespräch die in der Aktentasche bzw. Laptoptasche verstecke Waffe hervor und schoss sogleich und unvermittelt aus kurzer Distanz auf das ah- nungs- und wehrlose Opfer und auch dann noch, als dieses bereits getroffen und