Dem Browserverlauf des Mobiltelefons lässt sich entnehmen, dass der Beschuldigte verschiedentlich pornografisches Material mit dem Stichwort «Teens» konsumierte, so unter anderem Videos mit dem Titel «Small girl teen with big men», «Nervöses Teen Kathi […]». Der Beschuldigte bestreitet nicht, die entsprechenden Suchbegriffe verwendet zu haben. Wer entsprechende Pornografie im Internet sucht, nimmt mindestens in Kauf, auch auf kinderpornografische Seiten zu gelangen (Urteile des Bundesgerichts 6B_997/2018 vom 25. Februar 2019 E. 1.2.2; 6B_180/2015 vom 18. Februar 2016 E. 3.3.3; 5B_557/2015 vom 28. Januar 2016 E. 3).