14. Pornografie 14.1 Tatbestand der Pornografie (Art. 197 StGB) Auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz zum objektiven und subjektiven Tatbestand von Art. 197 Abs. 5 StGB kann vollumfänglich verwiesen werden (pag. 2112, S. 40 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 14.2 Subsumtion Auch für die Subsumtion kann auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 2112 f., S. 40 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Die entsprechenden Bilder sind zweifelsfrei als kinderpornografisch und somit als verbotene harte Pornografie zu qualifizieren.