47 Nach einem kurzen Gespräch zückte der Beschuldigte die Waffe und schoss sogleich und unvermittelt aus kurzer Distanz auf die ahnungs- und wehrlose Strafund Zivilklägerin. Er versetzte sie sodann in eine auswegslose Situation, zumal sie angesichts der engen Platzverhältnisse im Wohnzimmer und des sich bei den ersten beiden Schüssen in Schussrichtung rechts vom Beschuldigten befindlichen Ausgangs vorerst keine Möglichkeit zur Flucht hatte. Der Beschuldigte nutzte ihre Wehrlosigkeit gnadenlos aus und feuerte sämtliche Schüsse auf die Straf- und Zivilklägerin ab, womit er sie schwer verletzte.