In casu sind Elemente besonderer Skrupellosigkeit insbesondere mit Blick auf die Art und Weise der Tatbegehung zu erkennen. Der Beschuldigte ging zunächst heimtückisch vor, indem er die Straf- und Zivilklägerin unter einem Vorwand – der angeblichen Übergabe von Pass und Geld – zu einem Treffen verleitete und zu diesem im Wissen darum, dass die Straf- und Zivilklägerin nicht bereit gewesen wäre, ihn alleine zu treffen, Q.________ beizog. Die Straf- und Zivilklägerin war entsprechend völlig arglos, als der Beschuldigte sie gemeinsam mit Q.________ aufsuchte.