Der Beschuldigte hat seinen Tatplan umgesetzt und sämtliche Schüsse aus nächster Nähe auf die Straf- und Zivilklägerin abgegeben. Nach Überzeugung der Kammer sind die Qualifikationsmerkmale des Mordes mehrfach erfüllt. In casu sind Elemente besonderer Skrupellosigkeit insbesondere mit Blick auf die Art und Weise der Tatbegehung zu erkennen.