Ergänzend und teilweise wiederholend ist auf Folgendes hingewiesen: Der Mord als qualifizierte vorsätzliche Tötung zeichnet sich nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung aus «durch aussergewöhnlich krasse Missachtung fremden Lebens bei der Durchsetzung eigener Absichten». Das Gesetz wolle den skrupellosen, gemütskalten, krass und primitiv egoistischen Täter erfassen, der ohne soziale Regungen sei und sich daher zur Verfolgung seiner eigenen Interessen rücksichtslos über das Leben anderer Menschen hinwegsetzt (vgl. statt vieler BGE 120 IV 265 E. 3a mit weiteren Hinweisen).