13. Versuchter Mord 13.1 Grundtatbestand der vorsätzlichen Tötung (Art. 111 des Schweizerischen Strafgesetzbuches [StGB; SR 311.0]), Tatbestand des Mordes (Art. 112 StGB) sowie Versuch (Art. 22 Abs. 1 StGB) Für die theoretischen Ausführungen zu den hier anzuwendenden Gesetzesbestimmungen kann vorab auf die umfassenden und korrekten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 2105 ff., S. 33 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Ergänzend und teilweise wiederholend ist auf Folgendes hingewiesen: