Demnach lässt sich entgegen dem Vorbringen der Verteidigung (pag. 3463) auch der Zeitraum eingrenzen, in dem der Beschuldigte die Bilder heruntergeladen und von diesen auch Kenntnis genommen hat. 12.4 Fazit Wie die Vorinstanz erachtet auch die Kammer den Sachverhalt gemäss Anklageschrift als erstellt. Der Beschuldigte empfing und speicherte auf seinem Mobiltelefon AI.________ (Marke) schwarz mehrere Bilder mit verbotener Pornografie (insbesondere Kinderpornografie) bzw. diese wurden automatisch im Cache (temporärer Speicher) des Mobiltelefons gespeichert. III. Rechtliche Würdigung