44 Es ist notorisch, dass auf Mobiltelefonen nicht ohne Zutun und unwillentlich kinderpornografische Bilder geöffnet und Sexfilme mit Teenagern gesehen werden können. Lebensfremd ist sodann die Aussage des Beschuldigten, wonach diese Inhalte bei AI.________ (Marke)-Geräten automatisch übermittelt würden. Es handelt sich hierbei vielmehr um Schutzbehauptungen, zumal mehrere Bilder vorliegen.