3463) – der Beschuldigte davon ausgehen, ein Dritter hätte mit seinem Mobiltelefon pornografische Seiten besucht und kinderpornografische Bilder geladen, so wäre zu erwarten, dass er dies vorbringt. Vielmehr räumte er mit seinen Aussagen, er habe dies aufs Handy erhalten bzw. nicht stornieren können, im Ergebnis ein, dass er die Bilder empfangen hat.