Auf dem Mobiltelefon des Beschuldigten wurden fünf kinderpornografische Bilder gefunden (pag. 704 ff.). Der Beschuldigte gab auf Vorhalt zunächst zu Protokoll, es sei an der Staatsanwaltschaft, herauszufinden, woher die Bilder kämen. Er wisse es nicht (pag. 410, Z. 216 ff.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung führte er aus, dass er auf die Frage nicht antworten möchte. Er habe dies auf das Handy erhalten, er habe viele Reklame erhalten. Er habe es nicht stornieren können. Es sei einfach auf sein Handy gekommen (pag. 1679, Z. 38 ff.).