Diese erhob sich erneut vom Sofa und wurde wiederum getroffen. Der Beschuldigte gab noch drei weitere Schüsse auf die Straf- und Zivilklägerin ab und bewegte sich während den Schüssen jeweils näher auf sie zu. Mindestens den letzten Schuss gab der Beschuldigte, vor der Balkontüre stehend, von hinten auf die am Boden liegende bzw. zum Gang robbende und fliehende Straf- und Zivilklägerin ab. Der Beschuldigte feuerte alle fünf Schüsse in Tötungsabsicht ab und hörte mit der Schussabgabe erst auf, als das Magazin leergeschossen war. Sämtliche der abgegebenen Schüsse trafen die Straf- und Zivilklägerin und verursachten die in der Anklageschrift umschriebenen Verletzungen.