Absicht, zu töten, auf die Straf- und Zivilklägerin zu schiessen. Der Beschuldigte hielt die Waffe waagrecht und zielte beim ersten Schuss auf den Bereich des Kopfes und des Oberkörpers der Straf- und Zivilklägerin, woraufhin sich diese erhob und der erste Schuss sie in der Bauchgegend traf. Die Straf- und Zivilklägerin fiel in der Folge auf das Sofa und der Beschuldigte zielte auch für den zweiten Schuss auf den Bereich des Kopfes und des Oberkörpers der Straf- und Zivilklägerin. Diese erhob sich erneut vom Sofa und wurde wiederum getroffen.