Während sich die Straf- und Zivilklägerin in der Küche aufhielt, unterhielten sie und der Beschuldigte sich in normaler Lautstärke in ________ Sprache. Nachdem sich die Straf- und Zivilklägerin auf das Sofa gesetzt hatte, sagte der Beschuldigte mit Blick auf sein Mobiltelefon «Gäu ihr sit nä am Bahnhof ga abhole», woraufhin ihm die Straf- und Zivilklägerin antwortete, wenn er zum Streiten gekommen sei, könne er gleich wieder gehen. Der Beschuldigte antwortete, so schnell werde er nicht gehen, er habe noch ein Geschenk für sie. Er griff in seine Aktentasche bzw. Laptoptasche, nahm die darin von ihm mitgeführte geladene Faustfeuerwaffe hervor, erhob sich und begann unvermittelt und in der