Gegenüber Q.________ erklärte er auf dem Parkplatz vor dem Domizil der Straf- und Zivilklägerin, er wolle der Straf- und Zivilklägerin den Pass übergeben. Am Samstagmorgen, den 25. Januar 2020, erreichte der Beschuldigte Q.________ und teilte ihr mit, er treffe sich mit der Straf- und Zivilklägerin, um ihr den Pass zu übergeben und fragte sie, ob sie ihn dorthin begleiten könne. Der Beschuldigte zog Q.________ im Wissen darum bei, dass ihn die Straf- und Zivilklägerin ansonsten nicht in die Wohnung lassen würde. Die Straf- und Zivilklägerin rief nach dem Aufstehen Q.__