In der Folge blockierte die Straf- und Zivilklägerin die Telefonnummer des Beschuldigten. Am gleichen Tag entschied der eifersüchtige und in seinem Stolz verletzte Beschuldigte, eine Waffe zu beschaffen, in der Absicht, die Straf- und Zivilklägerin zu töten. Zu diesem Zweck nahm er Kontakt mit einer Drittperson auf und beschaffte sich die Faustfeuerwaffe inklusive Munition am Vortag der Tat – Freitag, den 24. Januar 2020 – um die Straf- und Zivilklägerin um-