40 und Zivilklägerin und der Tochter Essen vorbeigebracht und bei der Post AG.________ in E.________(Ortschaft) die Rechnungen bezahlt habe, weshalb er, wenn er das Ganze tatsächlich geplant hätte, dies schon hätte machen können (pag. 3437, Z. 33 ff.). Gleiches gilt in Bezug auf die Ferien, die man gemeinsam in AE.________ (Land) und AD.________ (Land) verbracht hat (pag. 3437, Z. 39 f.). Wie dargelegt erscheint der Tatzeitpunkt nicht zufällig, sondern durch das Bild eines vermeintlich anderen Mannes im Spiegel der Straf- und Zivilklägerin ausgelöst.