Demgegenüber zeigte er sowohl hinsichtlich der Planung als auch Ausführung der Tat eine zielgerichtete und komplexe Handlungsweise. Nach der Tat verblieb der Beschuldigte in der Wohnung der Straf- und Zivilklägerin, tätigte mehrere Anrufversuche und behändigte ihre P.________ (Marke)-Uhr, bevor er sich widerstandslos festnehmen liess. Der Gemütszustand des Beschuldigten fand weder in den Berichtsrapporten der Polizei noch im Rechtsmedizinischen Gutachten zur körperlichen Untersuchung des Instituts für Rechtsmedizin (nachfolgend IRM), die unmittelbar nach der Tat stattfand (pag. 505 ff.), Erwähnung.