39 gehe vor Gericht und er könne die Probleme zwischen ihnen und sich selbst verteidigen bzw. man könne etwas berichtigen (pag. 3444, Z. 4 ff. und Z. 12). Zudem brachte die Verteidigung im oberinstanzlichen Parteivortrag vor, es handle sich bei dieser Aussage um einen falsch verwendeten Konjunktiv einer verdolmetschten Aussage (pag. 3460). Zwar trifft zu, dass die Übersetzung einer Einvernahme und allfällige sprachliche Ungenauigkeiten zu berücksichtigen sind (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1B_612/2021 vom 24. November 2021 E. 3.3.2).