] und der Treffer im Gesäss rechts [pag. 570]). Die verschiedenen Ausgangspunkte der Profilflugbahnen (der Schütze musste sich bei der Projektilflugbahn «rot» zwischen Sitzgruppeneckelement und dem TV-Möbel, bei der Projektilflugbahn «grün» direkt vor dem Eckelement des Sofas und bei der Projektilflugbahn «gelb» im Bereich des Kücheneingangs vor der Balkontüre befunden haben [pag. 569]) belegen denn auch die Aussage von Q.________, dass sich der Beschuldigte im Rahmen der Schussabgabe bewegte (pag. 449, Z. 291: «[…] ging vorwärts, schoss, ging vorwärts und schoss»; pag. 434, Z. 61; pag. 436, Z. 185).