569; pag. 571) in der Wohnung eindeutig lokalisieren liess. Entsprechend dem Ergebnis des Forensikrapports dürfte es sich hierbei um den fünften und letzten Schuss gehandelt haben (pag. 571). Ungeachtet dessen, dass sich nicht zu jedem der verursachten Verletzungskanäle eine eindeutige Projektilflugbahn eruieren liess (vgl. pag. 570), ist angesichts der Verletzungen der Straf- und Zivilklägerin erstellt, dass sämtliche Schüsse das Opfer trafen (vgl. die Schusskanäle I-V [pag. 570]; pag. 572). Hiervon erfolgten 4 Schüsse mittels Direktbeschuss (pag. 571), der letzte Schuss streifte das TV-Möbel und traf die Strafund Zivilklägerin im Gesäss (pag.