407, Z. 91 ff.) – hätte die Waffe bei einem Schuss, der stehend abgegeben wurde, deutlich nach unten gerichtet werden müssen, um auf den Bereich unter den Knien zu zielen. Der Beschuldigte hat drei weitere Schüsse abgegeben, wovon sich einzig eine Projektilflugbahn («gelb» [Schuss an die Front des TV-Möbels, wo das Projektil eine Beschädigung hinterliess, abgelenkt wurde, in der Folge am Esszimmer- Parkettboden vor dem Schlafzimmereingang abprallte und unter dem Bett im Schlafzimmer zum Stillstand kam]; pag. 569; pag. 571) in der Wohnung eindeutig lokalisieren liess.