So verlief der Schuss in das Sitzkissen des Sofas und der Schütze dürfte gemäss dem Rapport aufgrund des steilen Schusswinkels direkt vor dem Eckelement des Sofas gestanden haben (pag. 569). Da sich der Beschuldigte während der Schüsse gemäss den glaubhaften Aussagen der Straf- und Zivilklägerin und Q.________ auf Erstere zubewegte, dürfte es sich hierbei um den zweiten Schuss gehandelt haben, zumal sich der Schütze bei der Projektilflugbahn «rot» noch zwischen Sitzgruppen-eckelement und dem TV-Möbel befunden haben musste (vgl. hiernach). Der steile Einschusswinkel ist auf der Fotodokumentation gut erkennbar, das Projektil durchtrennte das Sitzkissen im vorderen mittleren Teil (pag.