Ebenso einleuchtend und damit glaubhaft ist, dass sie nach dem ersten Treffer auf das Sofa fiel und sich dann umgehend wieder erhob, als der Beschuldigte erneut auf sie zielte. Ihre Aussagen lassen sich mit den objektiven Beweismitteln, so insbesondere den rekonstruierten Projektilflugbahnen, der Fotodokumentation zu den rekonstruierten Schussbahnen und dem Verletzungsbild, in Einklang bringen. Obwohl dem Rapport Forensik entnommen werden kann, dass hinsichtlich der Reihenfolge der Schussabgaben nur bedingt Rückschlüsse möglich sind (pag. 571), lassen die Ergebnisse des Rapports in Verbindung mit den Aussagen bis zu einem gewissen Grad Schlussfolgerungen zu.