Die Straf- und Zivilklägerin gab an, der Beschuldigte habe die Waffe hervorgenommen, sei unmittelbar danach aufgestanden und habe geschossen (pag. 1633, Z. 14 f.). Bestätigt wird dies von Q.________, die aussagte, der Beschuldigte habe die einzelnen Schüsse sehr schnell abgefeuert (pag. 437, Z.