Der letzte Schuss war Flugbahn V auf pag. 570 (Gesäss rechts – Scheide (Austritt). Dort befand sich die Straf- und Zivilklägerin robbend auf dem Bauch. Der Schuss erfolgte also von hinten. Dies ist gestützt auf die Aussagen der Zeugin anzunehmen, die ausführte, die Straf- und Zivilklägerin sei wie eine Schlange am Boden gekrochen und sie habe sie an den Armen herausgezogen (siehe auch Einzeichnung der Zeugin auf pag. 1660). Dieser Schuss sowie die Projektilbeschädigung (vgl. Foto pag. 602) und der Fundort des Projektils im Schlafzimmer stimmen mit der Flugbahn gelb überein, wonach der Beschuldigte bei Schussabgabe bei der Balkontüre gestanden war.