Wohnzimmerecke gefunden (Rapport Forensik, pag. 570). Die nächsten Schüsse gab der Beschuldigte wohl ab, als sich die Straf- und Zivilklägerin nach dem zweiten Schuss am Boden befand. Die Straf- und Zivilklägerin bewegte sich kriechend/robbend zum Gang und zum Ausgang. Dies wird von der Zeugin Q.________ so bestätigt. Der Beschuldigte bestreitet zwar, sich während des Schiessens bewegt zu haben. Dies wird von der Straf- und Zivilklägerin und der Zeugin Q.________ aber anders ausgesagt. Das Gericht geht davon aus, dass der Beschuldigte sich sicher nach dem zweiten Schuss gegen die Straf- und Zivilklägerin bewegt hat und geschossen hat. Der letzte Schuss war Flugbahn V auf pag.