33 nicht mit den Schussbahnen und mit den entstandenen Verletzungen vereinbaren. Die Flugbahn III im Rapport Forensik auf pag. 570 (Oberschenkel links – Schaumhaare – Bauch Mitte – Bauch rechts [Austritt]) könnte mit der Aussage der Straf- und Zivilklägerin übereinstimmen, wonach sie der erste Schuss in der Bauchseite getroffen hat. Das zur Schussbahn passende Projektil wurde zudem in der Sitzgruppe resp. Wohnzimmerecke gefunden (Rapport Forensik, pag.