405 Z. 18 ff., pag. 405 Z. 29 ff., pag. 405 f. Z. 46 ff., pag. 407 Z. 118 f.; Protokoll HV, pag. 1673 Z. 4 und 36). Er sagte zudem in den meisten Aussagen, er sei bei den ersten beiden Schüssen gesessen, am 02.12.2020 sagte er, er sei immer gestanden (vgl. Vorhalt Protokoll HV, pag. 1677 Z. 10 f.). Die Straf- und Zivilklägerin sagte, der Beschuldigte sei immer gestanden. Aus den Projektilflugbahnen lässt sich dies nicht abschliessend eruieren. Die Zeugin Q.________ hat den zweiten Schuss gesehen und dort war der Beschuldigte gestanden, weshalb auf die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin abzustellen ist, wonach der Beschuldigte die Waffe behändigte, aufstand und schoss.