lässt sich entnehmen, dass vor der Schussabgabe kein besonders lautes Gespräch oder eine auffällige Auseinandersetzung zwischen der Straf- und Zivilklägerin und dem Beschuldigten stattgefunden hat. Die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin mit «gäu dir sit nä gha abhole» und «so schnell werde er noch nicht gehen, er habe noch ein Geschenk für sie» sind sodann sehr speziell und es ist nicht davon auszugehen, dass diese einfach so erfunden wurden. Dass die Straf- und Zivilklägerin noch gesagt haben soll, ob er ihr mit der Spielzeugpistole Angst machen wolle und ihn damit habe lächerlich machen wollen, ist eine neue, unglaubhafte Aussage.