1674 Z. 3 f.). Auf Vorhalt der gelben Schussbahn gemäss Rapport der Forensik fragte er nach, ob es möglich sei, dass sich die Kugel geteilt habe (pag. 1674 Z. 22 f.). Als die Straf- und Zivilklägerin bereits am Boden gewesen sei, habe er noch einen Schuss in die Polstergruppe abgegeben (pag. 1679 Z. 5). Auf Vorhalt der Auswertung des Mobiltelefons sagte er aus, dass er nach den Schüssen auf das Mobiltelefon der Straf- und Zivilklägerin angerufen habe, weil er habe fragen wollen, ob sie Hilfe brauche (pag. 1675 Z. 7 ff.). Auf entsprechenden Vorhalt erklärte er, dass die Straf- und Zivilklägerin die bei ihm festgestellte P.________(Marke) Uhr für ihn bereitgelegt habe (pag.