32 gemachten Aussagen (pag. 1672 Z. 27 ff.). Neu machte er geltend, die Straf- und Zivilklägerin habe ihn fast lächerlich gemacht, als er die Waffe hervorgenommen habe (pag. 1672 Z. 35 f.). Er habe die Waffe in dem Zeitpunkt geladen, als die Straf- und Zivilklägerin schlimm gesprochen habe, dies sei glaublich am Samstag gewesen (pag. 1678 Z. 32 ff.) Er habe zwei Schüsse sitzend abgegeben. Danach sei er neben dem Tisch gestanden. Er habe nie in Richtung Schlafzimmer geschossen (pag. 1673 Z. 35 ff., pag. 1674 Z. 3 f.).