Er habe auf den Bereich unter den Knien gezielt. Die ersten beiden Schüsse habe er sitzend abgegeben, die weiteren Schüsse danach im Stehen, wobei er sich nicht bewegt habe (pag. 400 Z. 410 ff.; pag. 401 Z. 423 ff.). Er habe sie nicht umbringen, sondern nur verletzen wollen (pag. 398 Z. 331 f.; pag. 401 Z. 453). In der Einvernahme vom 28.01.2020 gab er an, die Straf- und Zivilklägerin habe ihm gegenüber nicht respektvolle Wörter gesagt und ihm damit Schmerzen zugefügt sowie seine männliche Würde herabgesetzt (pag. 45 Z. 26 ff., Z. 39 f). Er sei sehr wütend, richtig hässig geworden, (pag.