31 geschossen gewesen sei (pag. 379 f. Z. 186 ff.; pag. 380 Z. 215 ff., Z. 242 f.). Er habe sie gewarnt, dass sie nicht lauter werden und keine schlimmen Wörter sagen solle (pag. 380 Z. 238 f.). Zu drei Vierteln sei sein Gefühl wütend gewesen, zu einem Viertel habe er Angst gehabt beim Schiessen (pag. 380 Z. 233 ff.). Er habe unter den Fuss der Straf- und Zivilklägerin bzw. den Unterschenkel geschossen. Auch neben das Knie habe er geschossen (pag. 380 Z. 212; pag. 381 Z. 261 ff.).