vom 25.01.2020, pag. 377 Z. 88 ff., pag. 378 f. Z. 145 ff.). Die Straf- und Zivilklägerin sei auf dem Sofa gesessen, er beim Esstisch, mit der geöffneten Tasche vor sich. Sie habe zu viel geredet, es sei ihm zu viel geworden; er habe ein Blackout gehabt und habe die Situation nicht ausgehalten. Deshalb habe er die Waffe genommen und auf den Boden geschossen. Bei den ersten zwei Schüssen sei er gesessen, danach sei er aufgestanden und habe den Rest, glaublich 4 Schüsse, verschossen, bis er aus-