Sie habe drei oder vier Schüsse gehört. Als die Straf- und Zivilklägerin kriechend zu ihr gekommen sei, habe sie glaublich einen weiteren Schuss gehört und sei davon ausgegangen, dass sich der Beschuldigte selber erschossen habe (pag. 436 Z. 189 ff.). Das Ganze sei sehr schnell gegangen, ein oder zwei Sekunden (pag. 437 Z. 212 f.). Die Straf- und Zivilklägerin und der Beschuldigte hätten sich auf BC.________ (Sprache) in normaler Lautstärke unterhalten. Wenn sie gestritten hätten, wäre sie nachschauen gegangen (pag. 448 Z. 244 ff.). Nachdem sie einen Knall gehört habe, habe sie das Kinderzimmer verlassen.