Die Zeugin Q.________ führte aus, dass die Straf- und Zivilklägerin plötzlich «A.________, A.________» geschrien habe. Sie, die Zeugin, habe aus dem Zimmer geschaut und gesehen, wie der Beschuldigte gestanden sei und geschossen habe (pag. 433 Z. 55 ff.). Er sei beim ersten Schuss gestanden, danach sei er gelaufen und habe weiter geschossen. Nach dem ersten Schuss habe er zu Laufen begonnen und sie habe gehört, wie die Straf- und Zivilklägerin geschrien habe (pag. 433 f. Z. 55 ff.). Sie habe nur den Beschuldigten gesehen, nicht aber die Straf- und Zivilklägerin. Diese sei wohl auf dem Sofa gewesen (pag. 434 Z. 62 f., Z. 101 f.).