429 Z. 599 ff.). Der Beschuldigte habe während des Vorfalls nichts gesagt, nur die Zähne zusammengebissen (pag. 428 Z. 545 f.). Die Aussage des Beschuldigten stimme nicht, dass sie beim ersten Schuss gesessen sei und er auf den Boden bzw. auf den Bereich unter den Knien gezielt habe. Es stimme auch nicht, dass er die ersten zwei Schüsse im Sitzen abgegeben habe (pag. 428 Z. 548 ff.). An der Hauptverhandlung hat sie diese Aussagen bestätigt und eindrücklich ihre Empfindungen in diesem Moment wiedergegeben (HV Protokoll, pag. 1624 ff.). Sie hat den Ablauf und die Positionen der anwesenden Personen auf einem Foto eingezeichnet (pag. 1638).