Der Beschuldigte habe sein Natel hervorgenommen, habe gelacht und gesagt: «gäu, ihr sit nä am Bahnhof ga abhole.». Sie habe ihm gesagt, wenn er zum Streiten gekommen sei, könne er wieder gehen (pag. 425 Z. 437 ff.). Der Beschuldigte habe damit das Geburtstagsfest der Tochter gemeint. Er habe den Mann gemeint, der auf dem WhatsApp-Profilbild zu sehen gewesen sei (pag. 429 Z. 592 ff.). Die Aussage des Beschuldigten stimme nicht, dass sie lauter geworden sei und schlimme Wörter benutzt habe (pag. 426 Z. 475 ff.). Der Beschuldigte habe gesagt, «so schnell gehe er nicht, er habe noch ein Geschenk für sie» (pag. 425 Z. 461 ff.).