Anlässlich des Telefongesprächs am Freitagabend und auf ihre Nachfrage hin habe der Beschuldigte gesagt, er wolle ihr nur Pass und Geld geben und sie habe ihm gesagt, dies sei zu viel und sie würde mit der Polizei schauen. Sie habe einen Termin für Dienstag vereinbaren wollen, da habe der Beschuldigte aber keine Zeit gehabt (pag. 423, Z. 364 ff.). Er habe sofort einen Termin gewollt (pag. 1624, Z. 25 f.). Da sie im Sommer 2020 mit der Tochter und der Mutter nach AE.________ (Land) reisen wollte, habe sie den Pass benötigt (pag. 423, Z. 388).