dabei sei. Er habe die Sachen, die er im Kopf gehabt habe, mit der Straf- und Zivilklägerin ruhig besprechen wollen (Ev. Hafteröffnung, pag. 398 Z. 16 ff.). In der Einvernahme vom 02.12.2020 hingegen gab er an, dass ihn die Strafund Zivilklägerin am Freitag angerufen und für den Besuch am Samstag abgemacht habe. Sie habe alles bereit machen wollen und auch die Tagesmutter hätte dort sein sollen (Ev. StA, pag. 410 Z. B.___