Sie, C.________, solle nicht zur Polizei gehen. Sie habe dem Beschuldigten nicht vertraut, aber weil die Zeugin dabei sein sollte, habe sie gedacht, dass er ihr nichts machen würde. Sie habe nicht damit gerechnet, dass er mit einer Pistole auf sie schiessen würde (pag. 424 Z. 393 ff.; HV-Protokoll, S. 5 Z. 29 ff.). Die Tochter bestätigte, dass der Beschuldigte vorbeigekommen sei, um ihrer Mutter den Pass zu geben (pag. 462 ab 15.13 Uhr). Der Beschuldigte gab in seiner ersten Einvernahme an, dass er am 25.01.2020 um ca. 08.30 Uhr vergeblich versucht habe, die Straf- und Zivilklägerin anzurufen. Um 11.30 Uhr habe er es noch einmal probiert.