1675, Z. 3 ff.). Entsprechend dem Rapport Forensik wurden sämtliche Patronenhülsen in der Tatwaffe gezündet und das Abfeuern der im Fahrzeug sichergestellten Patronenhülse müsse vor diesem Ereignis (sic! der Schussabgabe in der Wohnung) stattgefunden haben. Möglicherweise habe es sich um einen Versuchsschuss gehandelt (pag. 571). Diese Ausführungen lassen einzig den Schluss zu, dass die Waffe beim Erwerb im Fahrzeug durchgeladen und vor der Tat aus dem Fahrzeug ein Schuss abgegeben wurde. Das (Durch-)Laden der Waffe entspricht der Aussage des Beschuldigten, dass sein Bekannter ihm die Waffe geladen habe (pag.