Welchen Plan der Beschuldigte letztlich auch verfolgte, die Kammer kann sich der vorinstanzlichen Schlussfolgerung anschliessen, wonach das Auftauchen von Q.________ und der Tochter diesen jedenfalls durchkreuzte, zumal er zunächst nicht auf Q.________ reagierte, als diese ihn ansprach und anschliessend wieder nach Hause fuhr, obwohl sie ihm angeboten hatte, mit ihm auf die Straf- und Zivilklägerin zu warten. Gemäss dem Beschuldigten hat er mit der Waffe sechs Schüsse (d.h. Patronen) erhalten (pag. 383, Z. 367). Es ist erstellt, dass er bei der Tat fünf Schüsse abgab und die Waffe anschliessend ausgeschossen war. Eine weitere Hülse wurde im Fahrzeug des Beschuldigten gefunden.