Ebenfalls erscheint schwer nachvollziehbar, sich aus einem solchen Grund eine Waffe zu beschaffen. Ein derartiges Verhalten lässt sich demgegenüber mit glühender Eifersucht erklären, ausgelöst durch ein Profilbild der Straf- und Zivilklägerin, auf dem im Spiegel ein Mann ersichtlich war. Die Straf- und Zivilklägerin konnte diesbezüglich plausibel ausführen, dass der Beschuldigte wahrscheinlich gedacht habe, sie sei mit einem Mann und der Tochter zusammen an ihrem Geburtstag. Die Tochter habe dem Beschuldigten gesagt, dies sei ein Kollege von ihnen und er habe dann angefangen, «richtig zu kochen» (pag. 421, Z. 289 ff.).