handlung, wonach L.________ die Waffe im Auto geladen habe (Protokoll HV, pag. 1675 Z. 3 ff.), ist einerseits nicht glaubhaft und würde noch immer nicht erklären, weshalb die (verschossene) Patronenhülse im Auto zu liegen gekommen ist. Es ist deshalb davon auszugehen, dass der Beschuldigte vor der Tat eine Patrone im AC.________(Marke) als Versuchsschuss verschossen hat. Spätestens in diesem Zeitpunkt war die Waffe also geladen.