400 Z. 386 ff.). In der Einvernahme vom 02.12.2020 führte der Beschuldigte aus, er habe zwei bis drei Stunden vor der Waffenübernahme, Freitag, ca. 20.00 Uhr, persönlichen Kontakt mit der Person gehabt, die ihm die Waffe übergeben habe. Die Waffe habe er am Freitag, ca. um Mitternacht übernommen (pag. 406 Z. 67 ff.; pag. 409 Z. 177 ff.). An der Hauptverhandlung schliesslich erklärte der Beschuldigte, er habe die Waffe erst am Samstag übernommen (pag. 1667 Z. 8 ff.). Der Beschuldigte gab immer an, dass er am Donnerstag entschieden habe bzw. die Idee gehabt habe, eine Waffe zu besorgen und den Waffenübergeber kontaktiert habe.