422 Z. 319 ff.). Weiter findet sich ein Telefonanruf vom Mobiltelefon des Beschuldigten auf die Nummer des Arbeitsortes der Straf- und Zivilklägerin am 24.01.2020 um 14.00 Uhr (Auswertung Mobiltelefon des Beschuldigten). Das Gericht 22 stellt auf die übereinstimmenden Aussagen der Straf- und Zivilklägerin, der Zeugin Q.________ und von J.________ ab.