21 182 ff.). Diese Aussage wird von der Tochter bestätigt. Sie sagte in ihrer Einvernahme ebenfalls aus, der Beschuldigte habe auf Frage der Tagesmutter, was er hier mache, gesagt, er wolle ihrer Mutter den Pass geben (pag. 463 f. ab 15.31 Uhr). Der Beschuldigte habe der Tagesmutter an diesem Abend nichts übergeben. Sie habe glaublich die Geigennoten beim Beschuldigten vergessen. Dieser habe die Geigennoten aber weder am Freitag noch am Samstag mitgebracht (pag. 464 ab 15.35 Uhr und ab 15.34 Uhr).